Heiraten zum Auswandern - Wieso wir umsonst geheiratet haben

Macht es Sinn vor der Auswanderung zu Heiraten? Oder reicht eine Partnerschaft? Muss diese dafür eingetragen sein? Viele Fragen auf die wir Antworten liefern.

Freitag, 28. Juni 2019

Das hat man davon, wenn man sich zu früh im Voraus über etwas informiert. Die Behörden ändern ihre Richtlinien und man fällt Entscheidungen auf Basis einer veralteten Grundlage. Als wir uns im Jahr 2016/2017 über dieses Thema das erste mal informierten musste man noch einen riesigen Fragebogen ausfüllen um als "common-law partnership" also als Paar anerkannt zu werden. So wie es scheint habe diese Bestimmungen aber irgendwann zwischen 2017 und 2019 geändert und nun muss man nur noch zwei Dokumente einreichen, welche die Partnerschaft beweisen. Zum Beispiel reicht ein gemeinsamer Mietvertrag und ein gemeinsames Bankkonto.

Für eine Einreise oder Immigration als Paar sind beide Rechtsformen nutzbar. Aber vor dem Gesetz sind die beiden Rechtsformen nicht identisch. Jedes Paar muss sich also überlegen welche Rechte es haben will und den entsprechenden Weg für sich wählen.

Für den Nachweis der Common-law Partnership benötigt man zwei Dokumente die ein Zusammenleben zeigen. Das können zum Beispiel sein: Gemeinsamer Mietvertrag, Rechnung von Strom oder Gas, Gemeinsames Bankkonto oder Fahrzeugpapier.

Es gibt vor dem Gesetz drei Formen vom Zusammenleben. Die "common-law partnership" ist eine nicht eingetragene Partnerschaft, die "domestic partnership" dagegen ist eine eingetragene Partnerschaft und dann gibt es natürlich noch "married" also verheiratet. Vor dem Gesetz in Nova Scotia sind verheiratete Paare oder solche mit einer eingetragenen Partnerschaft gleich. Hingegen die Paare mit einer nicht eingetragenen Partnerschaft haben Unterschiede. Diese sind:

  • Trennung / Beenden der Beziehung
    • Bei der nicht eingeragenen Partnerschaft kann die Beziehung ausgehend von einer Person beendet werden. Die Gütertrennung muss selbst geregelt werden.
    • Bei der Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft muss die Trennung von einem Gericht bestätigt werden. Hier gilt grundsätzlicheine Gütertrennung von 50/50.
  • Erbrecht (einer der Partner stirbt)
    • Bei der nicht eingetragenen Partnerschaft erbt der Partner nichts, ausser in einem Testament wurde etwas festgelegt
    • Ein Ehepartner erbt hingegen alles. Auch hier gilt, ausser in einem Testament wurde etwas anderes definiert.
  • Aussage vor Gericht
    • Partner kann gezwungen werden vor Gericht gegen den anderen aussagen zu müssen, wenn die Partnerschaft nicht eingetragen ist.
    • Ein Ehepartner kann die Aussage gegen den Partner vor Gericht verweigern.

Für wenn welche Form die Beste ist, muss jedes Paar für sich entscheiden. Jede Beziehungsform hat ihre Vor- und Nachteile.